




![]() - Öffnungszeiten -Aufgrund einer krankheitsbedingten Abwesenheit von Bettina bleibt unsere Geschäftsstelle bis auf Weiteres geschlossen. |
- Vorsorglicher Hinweis Hemmelsbäker Kanal-Aufgrund des Brandes auf dem Recyclinghof in Munderloh am 16./17.05.2025 wird derzeit vorsorglich von der Beangelung des Hemmelsbäker Kanals abgeraten. Hintergrund ist, dass noch nicht abschließend geklärt werden konnte, ob das beim Löscheinsatz eingesetzte Wasser mit Schadstoffen verunreinigt wurde. Wir empfehlen daher dringend, aktuell weder im Hemmelsbäker Kanal zu angeln noch Fische aus diesem Gewässer zu verzehren. Diese Maßnahme dient dem Schutz eurer Gesundheit. Vielen Dank für euer Verständnis.
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Unterstützungskraft für die Geschäftsstelle des SFV Oldenburg gesucht
Der Sportfischerverein Oldenburg e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Unterstützungskraft (m/w/d) für die Geschäftsstelle auf geringfügiger Basis.
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Wenn Sie Interesse an einer abwechslungsreichen Tätigkeit in einem engagierten Verein haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung oder Rückfragen per E-Mail an:
geschaeftsstelle@sfv-oldenburg.de
Anmeldung zur Aal Nacht am 14.06.2025
Liebe Mitglieder,
aufgrund der krankheitsbedingten Schließung der Geschäftsstelle können verbindliche Anmeldungen für die Aal-Nacht am 14. Juni 2025 ausschließlich per E-Mail entgegengenommen werden.
Bitte sendet eure Anmeldung an:
📧 geschaeftsstelle@sfv-oldenburg.de
🗓 Anmeldeschluss ist der 09. Juni 2025.
Vielen Dank für euer Verständnis!
Euer Vorstand
Parkverbot am Achterdiek
Liebe Mitglieder,
Uns hat aktuell eine Mitteilung der Stadt Oldenburg erreicht, in der nochmals auf ein wichtiges Thema hingewiesen wird: Das Parken auf der Fahrbahn des Achterdiek ist nicht erlaubt.
Auch wenn es kein explizites Verbotsschild gibt, gilt hier gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein generelles Halte- und Parkverbot an engen Straßenstellen. Eine Straße gilt als "eng", wenn weniger als 3 Meter Restbreite für den fließenden Verkehr verbleiben – das ist am Achterdiek in der Regel der Fall. Die Straße ist meist nur 4,50 m breit, was bei parkenden Fahrzeugen nicht ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite einzuhalten.
Das Verbot dient nicht nur der allgemeinen Verkehrssicherheit, sondern auch dem besonderen Schutz der Radfahrenden auf dieser Strecke.
Vielen Dank für euer Verständnis!
Gewässervereinbarung mit dem
Bornhorster Fischereiverein e.V.
Liebe Mitglieder,
Pünktlich zum Start der neuen Angelsaison gibt es tolle Neuigkeiten!
Gemeinsam mit dem Bornhorster Verein konnten wir eine Vereinbarung treffen, die unser ohnehin schon vielfältiges Gewässerangebot noch erweitert!
Ab sofort dürfen Mitglieder des Bornhorster Vereins das nördliche Ufer der Unteren Hunte – vom Klärwerk bis zum Einlauf des Wulfsiels – befischen.
Im Gegenzug erhalten Mitglieder des SFV Oldenburg die Erlaubnis, an den drei Sieleinläufen dieses Abschnitts zu angeln.
Wichtig: An allen genannten Gewässern gelten die Bestimmungen des SFV Oldenburg, insbesondere in Bezug auf Schonzeiten und Mindestmaße. Die Aufsicht wird von beiden Vereinen gleichberechtigt durchgeführt.
Wir freuen uns über die gelungene Kooperation und wünschen allen Petri Heil!
- Entnahmepflicht für Welse, Rapfen und Grundeln -Die Hunte-Besatzgemeinschaft (HBSG) hat schon länger das Mindestmaß für Welse in der Oberen Hunte, von Wildeshausen bis Tungeln aufgehoben und eine Entnahmepflicht verordnet. Dem Vorausgegangen ist ein Antrag beim Laves Hannover, der stattgegeben wurde, um dem rasant anwachsenden Bestand an Welsen in der Oberen Hunte Einhalt zu gewähren. Da die Welse mittlerweile auch vermehrt flussabwärts ziehen, hat sich jetzt auch der SFV Oldenburg e.V. dazu entschlossen, sich dem Projekt des HBSG anzuschließen. Somit ist jetzt auch bei uns, in der Oberen Hunte zwischen der Brücke in Tungeln und dem E-Werk, jeder gefangene Wels ohne Mindestmaß zu entnehmen! Die Entnahmepflicht für Rapfen und Grundeln ohne Mindestmaß erstrecken sich über ALLE Gewässer des SFV Oldenburg e.V. . Jeder gefangene Wels, oder Rapfen ist den Gewässerwarten zu melden. Eine Liste der Gewässerwarte findet ihr hier. Wichtig dabei ist die Angabe der Größe und des Gewässers des gefangenen Fisches, da die Gewässerwarte im Rahmen des Projektes verpflichtet sind, die Fänge in Größenklassen zu registrieren und zu melden. Für weitere Informationen stehen die Gewässerwarte gerne zur Verfügung. |