FangmeldungenLiebe Mitglieder des SFV Oldenburg,
Bitte beachtet daher, dass ab sofort nur noch die Abgabe in der Geschäftsstelle akzeptiert wird. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht mehr möglich. Vielen Dank für eure Mithilfe und Petri Heil! Euer SFV Oldenburg
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- Arbeitsdienste -Wer für dieses Jahr noch seinen Arbeitsdienst leisten möchte hat, hat jetzt wieder Gelegenheit dazu. Auf der Terminseite sind die neuen Termine und Gewässer veröffentlicht! . Wir wollen wieder die Uferbereiche von Unrat befreit und Büsche und Sträucher werden zurückgeschnitten und von blattlosen, kranken oder abgestorbenen Ästen befreit, um den Grundstein für eine saubere und gesunde Flora im neuen Jahr zu legen. Eine möglichst große Beteiligung und Unterstützung würden uns sehr freuen! |
Arbeitsdienste & Termine 2025
Liebe Mitglieder,
die Termine für die Arbeitsdienste sowie die Veranstaltungen für Erwachsene und Jugendliche sind ab sofort online einsehbar.
Arbeitsdienste
Erwachsene
Jugend
Bitte nutzt die Gelegenheit, um frühzeitig zu planen, und denkt daran, euch rechtzeitig anzumelden.
Beachtet außerdem: Veranstaltungen für Erwachsene finden nur statt, wenn sich mindestens 20 Teilnehmer angemeldet haben.
Anmeldungen wie gewohnt per Mail an geschaeftsstelle@sfv-oldenburg.de, telefonisch unter (0)441 2048480 oder persönlich in der Geschäftsstelle!
- Entnahmepflicht für Welse, Rapfen und Grundeln -Die Hunte-Besatzgemeinschaft (HBSG) hat schon länger das Mindestmaß für Welse in der Oberen Hunte, von Wildeshausen bis Tungeln aufgehoben und eine Entnahmepflicht verordnet. Dem Vorausgegangen ist ein Antrag beim Laves Hannover, der stattgegeben wurde, um dem rasant anwachsenden Bestand an Welsen in der Oberen Hunte Einhalt zu gewähren. Da die Welse mittlerweile auch vermehrt flussabwärts ziehen, hat sich jetzt auch der SFV Oldenburg e.V. dazu entschlossen, sich dem Projekt des HBSG anzuschließen. Somit ist jetzt auch bei uns, in der Oberen Hunte zwischen der Brücke in Tungeln und dem E-Werk, jeder gefangene Wels ohne Mindestmaß zu entnehmen! Die Entnahmepflicht für Rapfen und Grundeln ohne Mindestmaß erstrecken sich über ALLE Gewässer des SFV Oldenburg e.V. . Jeder gefangene Wels, oder Rapfen ist den Gewässerwarten zu melden. Eine Liste der Gewässerwarte findet ihr hier. Wichtig dabei ist die Angabe der Größe und des Gewässers des gefangenen Fisches, da die Gewässerwarte im Rahmen des Projektes verpflichtet sind, die Fänge in Größenklassen zu registrieren und zu melden. Für weitere Informationen stehen die Gewässerwarte gerne zur Verfügung. |