Bitte Fangmeldung bis zum 31.12. abgeben!
Liebe Mitglieder, Die Abgabe ist nur auf folgenden Wegen möglich:
👉 Auch Fänge im Küstenkanal sind auf einem dieser beiden Wege zu erfassen. Wichtiger Hinweis:
Die Fischereierlaubnis für das folgende Jahr wird nur bei rechtzeitiger Abgabe einer Fang- oder Fehlmeldung bis zum 31.12.2025 erteilt! Wir weisen darauf hin, dass jedes Mitglied verpflichtet ist eine Fangmeldung abzugeben. Das gilt auch für diejenigen Mitglieder, die keine Fischereierlaubnis erhalten haben. In diesem Fall ist eine Fangmeldung ohne Fang abzugeben. Die Verpflichtung zur Abgabe der Fangmeldung ist in § 14 der Satzung verankert. Das Unterlassen der Fangmeldung führt weder automatisch zum Ausschluss aus dem Verein noch gilt es als Kündigung. Bei fehlender Fangmeldung wird daher der Jahresbeitrag weiterhin erhoben! |
Liebe Mitglieder,
In der Nacht vom Samstag, 27. September, auf Sonntag, 28. September 2025 (1. Kramermarktswochenende) kam es im Oldenburger Stadtteil Bürgerfelde zu einem Einbruch in eine Garage. Dabei wurden einem unserer Vereinsmitglieder mehrere hochwertige Angelruten entwendet.Der oder die Täter entwendeten ein dunkelgrünes Rutenfutteral der Marke Kogha mit drei darin befindlichen, handgefertigten Ruten samt Rollen. Die Ruten wurden im Jahr individuell angefertigt und sind daher eindeutig zu erkennen.Merkmale der gestohlenen Ruten:
