Sportfischer-Verein Oldenburg e.V.

Fischereischutz seit 1909

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Gewässerkarte & App

Unsere Gewässerkarte findet ihr hier:    Gewässerkarte SFVO

→ Die Gewässerübersicht findet ihr ab sofort auch über die App Angeln In

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Der Sportfischerverein Oldenburg e.V. verfügt über eine große Anzahl von Gewässern, die durch die Mitglieder befischt werden können.
Die befischbare Gesamtfläche der Gewässer beträgt ca. 456 Hektar und besteht aus insgesamt 18 stehenden Gewässern, sowie sieben Fließ- und Tiedegewässer. Weitere vier Gewässer stehen unter unserer Obhut, diese werde jedoch nicht befischt.
Unseren Mitgliedern stehen somit sehr viele Möglichkeiten zur Verfügung, ihrer Leidenschaft nachgehen zu können.

Um ein problemloses und nachhaltiges Angelvergnügen zu gewährleisten, sind an allen unseren Gewässern die geltenden Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Diese sind im Einzelnen im Mitgliederhandbuch, oder in den beigefügten Informationen der Gastkarten aufgeführt.

Besonders wichtig ist die Einhaltung der folgenden Regelungen:

  • Schutzzonen, Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten!
  • Es dürfen je Angeltag nicht mehr als drei Edelfische entnommen werden!

Nachfolgend die geltende Regelung zur Anzahl der zulässigen Rutenzahl:

  • 🎣 An stehenden Gewässern ist das Fischen mit drei Handangeln erlaubt.
  • 🎣 An Fließgewässern sind drei Handangeln erlaubt.
  • ⚠️ Ausnahme ist der Küstenkanal, dieser darf mit vier Handangeln befischt werden.

Eigentlich sollte dies selbstverständlich sein, doch wir weisen an dieser Stelle noch mal ausdrücklich darauf hin:

Die Angelstelle ist unbedingt sauber zu verlassen!

Danke und Petri Heil!

Gewässervereinbarung mit dem Bornhorster Fischereiverein e.V.


Liebe Mitglieder,

Gemeinsam mit dem Bornhorster Fischereiverein e.V. konnten wir eine Vereinbarung treffen, die unser ohnehin schon vielfältiges Gewässerangebot nochmals erweitert!

Ab sofort dürfen Mitglieder des Bornhorster Vereins das nördliche Ufer der Unteren Hunte – vom Klärwerk bis zum Einlauf des Wulfsiels – befischen.

Im Gegenzug erhalten Mitglieder des SFV Oldenburg die Erlaubnis, an den drei Sieleinläufen dieses Abschnitts zu angeln.

Wichtig: An allen genannten Gewässern gelten die Bestimmungen des SFV Oldenburg, insbesondere in Bezug auf Schonzeiten und Mindestmaße. Die Aufsicht wird von beiden Vereinen gleichberechtigt durchgeführt.

Euer Sportfischer-Verein Oldenburg e.V.