du hast dich entschieden, deine Freizeit der Natur, deren Erhaltung und Pflege, sowie dem schönen Hobby „Angeln“ zu widmen?
Der Sportfischerverein Oldenburg e. V. beglückwünscht dich zu dieser Entscheidung.
Doch bevor du diesem Hobby, dem Fangen der Fische zur Hege und zum Verzehr nachgehen kannst, musst du dein Wissen über den Lebensraum unserer Fische, den sachgemäßen und waidmännischen Umgang, sowie den Umweltschutz erlernen und verstehen.
Wir helfen dir dabei und bieten einen Lehrgang (anmeldepflichtig) zur Erlangung der Fischerprüfung an.
Voraussetzung ist, du bist mindestens 14 Jahre alt. 80 Jahre? Auch kein Problem!
Unsere Ausbilder werden dich in ca. 6 Wochen durch Schulungen an dieses Ziel bringen. Der Lehrgang findet dienstags (4x) und donnerstags (5x) jeweils in der Zeit von 18:30 bis 20:30 Uhr und samstags (4x) gemäß Terminplan im Schulungsraum unserer Geschäftsstelle statt.
Der Lehrgang im Frühjahr 2024 ist allerdings mittlerweile leider ausgebucht.
Der nächste Lehrgang zur Sportfischerprüfung startet voraussichtlich im Herbst 2024.
Die Gebühr beträgt derzeit € 100,00 für Erwachsene und € 70,00 für Jugendliche (14 -17 Jahre), incl. Prüfungsgebühr.
Anmeldungen werden ab sofort, montags zwischen 15:00 und 20:00 Uhr, in unserer Geschäftsstelle entgegen genommen.
Dazu bitte die Lehrgangsgebühr und 1 Passbild mitbringen. Erst dann ist dir ein Platz beim nächsten Lehrgang sicher!
Solltest du nach bestandener Prüfung unserem Verein beitreten wollen, wird dir als Teilnehmer aus dem Frühjahrslehrgang die Aufnahmegebühr erlassen. Als Teilnehmer aus dem Herbstlehrgang zahlst du nur die Aufnahmegebühr. Voraussetzung ist, dass dein Antrag auf Mitgliedschaft während des Lehrgangs, spätestens aber direkt nach bestandener Prüfung, bei uns abgegeben wird.
Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag betragen derzeit für Erwachsene
€ 50,00 / € 75,00, sowie für Jugendliche € 25,00 / € 45,00.
Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Ausbildung und würden uns freuen, dich nach bestandener Prüfung als Mitglied begrüßen zu dürfen.
Anmeldeschluss: | Freitag, 05.04.2024 |
Spinnfischerprüfung am: | Samstag, 18.05.2024 10:00-12:00 Uhr |
Fischerprüfung am: | Freitag, 31.05.2024 16:30 Uhr |
Infoblatt (PDF): | Info Lehrgang Frühjahr 2024 |
Stundenplan (PDF): | Stundenplan Frühjahr 2024 |
Lehrgangsbeginn*: Samstag, den 13.04.2024, 14:00 Uhr
Lehmplacken 09, 26135 Oldenburg-Tweelbäke
- Gastkartenausgabe -
22.04 17:00 - 19:00 Uhr Wo? |
Nur mit abgegeben Fangmeldung erhaltet ihr eine Fischereierlaubnis für das Jahr 2024.
Jeder Beitrag ist wichtig und trägt dazu bei, dass wir die Situation besser verstehen und entsprechend handeln können!
Vielen Dank für eure Unterstützung!
- Oldenburger Angelflohmarkt -Am Samstag, den 27. April 2024 findet wieder unser Oldenburger Angelflohmarkt statt. Beginn der Veranstaltung ist um 10:00 Uhr. Veranstaltungsort ist wie gewohnt auf dem Parkplatz der Geschäftsstelle, am Lehmplacken 9. In der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr können Angelgeräte und Zubehör aller Art, von / an Privat, angeboten werden. Bitte keine professionellen Händler mit Neuware. Besonders Jugendliche können hier immer wieder für wenig Geld eine gute Ausrüstung zusammenkaufen, so dass insbesondere auch jugendliche Besucher herzlich willkommen sind. Wir hoffen auf gutes Wetter und einen gut besuchten Angelflohmarkt. |
- Entnahmepflicht für Welse, Rapfen und Grundeln -Die Hunte-Besatzgemeinschaft (HBSG) hat schon länger das Mindestmaß für Welse in der Oberen Hunte, von Wildeshausen bis Tungeln aufgehoben und eine Entnahmepflicht verordnet. Dem Vorausgegangen ist ein Antrag beim Laves Hannover, der stattgegeben wurde, um dem rasant anwachsenden Bestand an Welsen in der Oberen Hunte Einhalt zu gewähren. Da die Welse mittlerweile auch vermehrt flussabwärts ziehen, hat sich jetzt auch der SFV Oldenburg e.V. dazu entschlossen, sich dem Projekt des HBSG anzuschließen. Somit ist jetzt auch bei uns, in der Oberen Hunte zwischen der Brücke in Tungeln und dem E-Werk, jeder gefangene Wels ohne Mindestmaß zu entnehmen! Die Entnahmepflicht für Rapfen und Grundeln ohne Mindestmaß erstrecken sich über ALLE Gewässer des SFV Oldenburg e.V. . Jeder gefangene Wels, oder Rapfen ist den Gewässerwarten zu melden. Eine Liste der Gewässerwarte findet ihr hier. Wichtig dabei ist die Angabe der Größe und des Gewässers des gefangenen Fisches, da die Gewässerwarte im Rahmen des Projektes verpflichtet sind, die Fänge in Größenklassen zu registrieren und zu melden. Für weitere Informationen stehen die Gewässerwarte gerne zur Verfügung. |