Es besteht an allen Gewässern des SFV-Oldenburg ein generelles Verbot für Bellyboote.
Eine Auflage Der Stadt Oldenburg!
Raubfischangeln in der Tonkuhle
Ab dem 01.04.2011 ist das Angeln auf Raubfische (Hecht, Zander und Barsch)
für 2 Jahre nicht erlaubt!
Der geschäftsführende Vorstand und die Gewässerwarte
haben diese Maßnahme beschlossen, weil sie die Entwicklung
(Abwuchs,Laichverhalten pp.) der Raubfische analysieren wollen.
Harald Schroer
-Gewässerwart-
Anfütterungsverbot besteht ganzjährig für:
Den Blankenburger See,
den Drögen Hasen Teich,
den Mardersee!
Ich möchte allen ans Herz legen, diese Auflagen ernst zu nehmen.