SFV-Oldenburg

 

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Bellyboats

Es besteht an allen Gewässern des SFV-Oldenburg ein generelles Verbot für Bellyboote.
Eine Auflage Der Stadt Oldenburg!

   
 
Raubfischangeln in der Tonkuhle

Ab dem 01.04.2011 ist das Angeln auf Raubfische (Hecht, Zander und Barsch)
für 2 Jahre nicht erlaubt!
Der geschäftsführende Vorstand und die Gewässerwarte
haben diese Maßnahme beschlossen, weil sie die Entwicklung
(Abwuchs,Laichverhalten pp.) der Raubfische analysieren wollen.


Harald Schroer
-Gewässerwart-
   
 

Anfütterungsverbot besteht ganzjährig für:

Den Blankenburger See,

den Drögen Hasen Teich,

den Mardersee!

Ich möchte allen ans Herz legen, diese Auflagen ernst zu nehmen.

Hartmut Päsler