Beschluß der Jahreshauptversammlung vom 06.03.2011
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Liebe Angelfreundinnen, liebe Angelfreunde,
die Jahreshauptversammlung hat beschlossen, dass für Vereinsmitglieder
ab dem 01.April 2011 eine Verpflichtung zum Arbeitsdienst besteht!
In jedem Geschäftsjahr ist ab sofort jeweils ein Arbeitsdienst zu leisten.
Ausnahmen: |
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Mitglieder, die jünger als 18 Jahre alt sind.
Mitglieder, die älter als 65 Jahre alt sind.
Mitglieder, die eine Behinderung von mindestens 50% haben.
(Dies muss in der Geschäftsstelle nachgewiesen werden)
Mitglieder, die passiv sind, oder für ein Jahr "ruhend gestellt" sind.
Mitglieder, die 40 Jahre oder länger Mitglied im Verein sind. |
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| Wer diesen Arbeitsdienst nicht leistet, zahlt eine Gebühr von: |
15,00 Euro |
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| Der Betrag wird mit der Beitragszahlung eingezogen. |
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Die Arbeitsdienste werden überwiegend vom Herbst bis zum Frühjahr durchgeführt.
Die Termine dafür werden rechtzeitig bekanntgegeben. |
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Bitte informieren Sie sich, indem Sie auf " Info" klicken.
in unserer Vereinszeitung,
auf unserer Homepage,
in den Versammlungen! |
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Anmeldungen sollten in der Geschäftsstelle rechtzeitig erfolgen, um die Arbeitseinsätze planen zu können.
(mindestens 1 Woche vor dem Termin)
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| Anstehende Termine unserer Arbeitseinsätze: (Bitte auf den Info-Button klicken). |
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Der Vorstand
gezeichnet Jürgen Schliepat
1. Vorsitzender |
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